
Das Handelsgericht in Wien bestätigt mit der am 20. Februar 2012 zugestellten Entscheidung die Zulässigkeit der Prozessfinanzierung in Österreich.
Mit dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, JUDr. Peter Falk, verstärkt die FORIS AG ihren Vorstand um einen Juristen.